Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der foodback GmbH & Co. KG
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der foodback GmbH & Co. KG (im Folgenden „foodback“) und ihren Kunden über die Entsorgung und Verwertung von Abfällen. foodback schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 1 Vertragsgegenstand und Pflichten des Kunden
(1) foodback übernimmt die fachgerechte Entsorgung und Verwertung der in der Entsorgungsvereinbarung spezifizierten Abfallfraktionen. Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit ausschließlich foodback oder deren autorisierte Partner mit der Abholung und Verwertung der vereinbarten Stoffe zu beauftragen. Die Abfälle sind in separaten, von foodback bereitgestellten Behältern zu lagern. Die Beimischung von Fremdstoffen (z. B. Glas, Metall, Kunststoffe, Schadstoffe) ist untersagt.
(2) Überlässt der Kunde die vertragsgegenständlichen Stoffe – insbesondere Altspeisefette – während der Vertragslaufzeit schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) einem anderen Entsorger oder sonstigen Dritten, verstößt er gegen die Ausschließlichkeitsverpflichtung nach Absatz 1. Für jeden Fall des Verstoßes verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 € je betroffenem Behälter. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten; die verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet.
§ 2 Behältermanagement und Eigentumsrecht
foodback stellt verschließbare Behälter zur Verfügung, die im Eigentum des Unternehmens verbleiben. Ein Austausch gegen Fremdbehälter ist nicht gestattet. Bei Verlust eines Behälters ist der Kunde zur Zahlung von 60,00 € zzgl. MwSt. verpflichtet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Kunde gewährleistet einen ebenerdigen, LKW-befahrbaren Stellplatz und stellt sicher, dass bei der Befüllung mit Speisefetten/-ölen eine maximale Temperatur von 70 °C sowie die maximale Füllmenge nicht überschritten wird. Mit der Befüllung geht das Eigentum an den Inhalten auf foodback über.
§ 3 Abholung und Compliance
Die Abholung erfolgt turnusmäßig oder auf Abruf. Der Kunde stellt die befüllten Behälter bis spätestens 06:00 Uhr am Abholtag bereit und meldet Schäden unverzüglich. Durch eine schriftliche Selbsterklärung bestätigt der Kunde, dass die gelieferten Abfälle:
- den jeweils geltenden Nachhaltigkeits- und Rohstoffanforderungen für Biomasse nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (Richtlinie (EU) 2018/2001 in der durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 – „RED III“ – geänderten Fassung) sowie den hierzu ergangenen nationalen Umsetzungsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung entsprechen,
- nicht mit Fremdstoffen vermischt wurden,
- vollständig und rückverfolgbar dokumentiert sind (insbesondere Veterinärbescheinigungen und Transportpapiere).
Der Kunde stellt sicher, dass seine Angaben den Anforderungen des jeweils einschlägigen Zertifizierungssystems (z. B. REDcert) genügen. Zertifizierungsstellen und zuständige Behörden (z. B. REDcert, BLE) behalten sich stichprobenartige Audits sowie Vor-Ort-Kontrollen vor.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Alle Preise sind Nettobeträge zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Sonderleistungen werden separat in Rechnung gestellt. Rechnungen sind sofort fällig, sofern kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde (Einzug nach 14 Tagen). Bei Zahlungsverzug ist foodback berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahnpauschale von 6,00 € je Mahnung (mit Ausnahme der verzugsbegründenden ersten Mahnung) zu berechnen; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Aufrechnungsrechte des Kunden bestehen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
§ 5 Preisanpassung
foodback ist berechtigt, die vereinbarten Preise mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen in Textform anzupassen, wenn und soweit sich die der Preiskalkulation zugrunde liegenden Kosten ändern – insbesondere Kraftstoff-, Personal-, Transport-, Entsorgungs- und Verwertungskosten sowie gesetzliche Abgaben. Kostensenkungen sind in gleicher Weise zu berücksichtigen. Übersteigt eine Preiserhöhung 10 % des bisherigen Preises, kann der Kunde den Vertrag innerhalb der Ankündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
§ 6 Haftung und Verantwortung
(1) foodback haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet foodback nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(4) Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die korrekte Deklaration der Abfälle. Bei Fehlangaben kann foodback die Annahme verweigern und Mehrkosten berechnen.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit der Behälteraufstellung und hat eine Laufzeit von einem Jahr.
(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von vier Wochen vor Ablauf in Textform gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Behälter sind innerhalb von vier Wochen nach Vertragsende zurückzugeben. Bei Nichtrückgabe gelten die Regelungen nach § 2.
§ 8 Schlussbestimmungen
- Rechtswahl: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand: Germersheim.
- Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht.
Stand: Juni 2026
Diese AGB orientieren sich an den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (Richtlinie (EU) 2018/2001 in der durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 / RED III geänderten Fassung).
foodback GmbH & Co. KG · Hafenstraße 5 · 76726 Germersheim